Religionsunterricht in Hessen
Auf der Seite Konfessioneller Religionsunterricht in Hessen informieren das Kommissariat der katholischen Bischöfe im Lande Hessen und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau über alle Fragen rund um den konfessionellen Religionsunterricht. Darüber hinaus stellt das Land Hessen alle rechtsverbindlichen Texte zum konfessionellen Religionsunterricht zur Verfügung, die sie nachfolgend finden.
Erlass zum Religionsunterricht in Hessen vom 15.04.2020
Im Erlass zum Religionsunterricht wird geregelt, welche Rahmenbedingungen für die Organisationsform des konfessionellen Religionsunterichts gelten. Diese betreffen beispielsweise neben Fragen der Lehrbefugnis auch die Teilnahme von Schüler*innen am RU oder die Einrichtung konfessionell gemischter Lerngruppen.
Kerncurricula, Planungshilfen und Leitfäden für den katholischen Religionsunterricht
Alle Fragen rund um Oberstufe und Abitur beanwortet das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen immer aktuell auf seinen Seiten:
Sollte einer der Links einmal nicht mehr funktionieren, finden Sie beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eine zentrale Anlaufstelle für alle Kerncurricula.
Antrag auf konfessionell gemischte Lerngruppen
Wenn die Situation es verlangt, können Sie als Religionslehrkräfte und Schulleitungen bei dem für Ihre Schule zuständigen Staatlichen Schulamt einen Antrag auf konfessionell gemischte Lerngruppen stellen. Die Anträge sollten jeweils im April des vorausgehenden Schuljahres gestellt werden.
Für einige Staatliche Schulämter verlinken wir nachfolgend direkt auf die entsprechenden digitalen Formulare:
Verordnung zum Ethikunterricht vom 15. März 2023
Die aktuell gültige Verordnung zum Ethikunterricht
PLATZHALTER: FEHLEN NOCH
Einsatz v. Religionslehrkräften in Ehtik nach §5 EthUV/
Empfehlung Deutsche Bischofskonferenz zum konfessionell kooperativen RU