Rechtsgrundlagen
Der rechtliche Rahmen für den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule ergibt sich aus GG 7,3 und den Vereinbarungen, die zwischen den einzelnen Bundesländern und jeweiligen Kirchen getroffen werden. Da sich das Bistum Limburg auf Teile Hessens einerseits und Rheinland-Pfalz andererseits erstreckt, gelten teilweise andere Vereinbarungen. Um die an Ihrer Schule gültigen Bestimmungen zu gelangen, klicken Sie nachfolgend bitte entsprechend.