Freistellung von Lehrkräften zu Fortbildungen
Die Hessische Lehrkräfteakademie weist darauf hin, dass Lehrkräfte von der Schulleitung freizustellen sind,
- „wenn sie (die Fortbildungen) entweder - wie bisher - zu den beiden von der Landesregierung festgelegten Schwerpunktthemen gehören („Medienbildung und Digitalisierung“ sowie "Unterstützung von Lehrpersonal an Grund- und Förderschulen“)
oder
- wenn dies dringend erforderlich ist.“ (https://akkreditierung.hessen.de/akkreditierung/start)
DIES IST KEIN ERLASS.
Wenn also
- die ausfallenden Stunden vertreten werden können
oder
- wenn es sich um einen Teil einer mehrmoduligen Fortbildung (mit Zertifizierung) handelt
oder
- wenn die Schulleitung ein dienstliches Interesse sieht,
können Lehrkräfte für Fortbildungen auch in der Unterrichtszeit weiter freigestellt werden.
Die oben aufgeführten einschränkenden Hinweise für Fortbildungen wurden wohl aus Angst um weiteren Unterrichtsausfall vorgenommen (Lehrkräftemangel, Krankenstand).
WEITERHIN GILT DAS HESSISCHE SCHULGESETZ BZW. LEHRKRÄFTEBILDUNGSGESETZ:
„Lehrkräfte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und einen Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung zu führen.“
(HSCHG, §86, ABS.2; HLBG, §3,4)
„1 Die Fortbildung soll in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. 2 In besonderen Fällen kann die Schulleitung für vom Land Hessen akkreditierte … Fortbildungsveranstaltungen Dienstbefreiung gewähren, sofern dienstliche Erfordernisse nicht entgegenstehen.“
(HLBG, §66,4)
Die Schulleitung ist ...
„verpflichtet … eine systemische Fortbildung des Lehrkräftekollegiums zu ermöglichen…“
(HSCHG, §88, ABS 2,4)
FÜR RELIGIONSLEHRKRÄFTE GILT EBENFALLS WEITERHIN:
Den Religionslehrkräften ...
„ist auf Antrag bis zu zwei Tagen im Schuljahr Dienstbefreiung zur Teilnahme an von den Kirchen … veranstalteten Arbeitsgemeinschaften zu erteilen.“
(ERLASS 15.4.20, ABL. 05/20, S.127, III,4;
(ERLASS 15.4.20, ABL. 05/20, S.127, III,4;
Nachzulesen im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums:
https://hessisches-amtsblatt.de/wp-content/uploads/online_pdf/pdf_2020/05_2020.pdf
Die aktuellen einschränkenden Hinweise stehen in Spannung und Widerspruch zum Geist des HSchG und HLbG. Ständig neue Ansprüche und Anforderungen an die Lehrkräfte – von Inklusion über Nachhaltigkeit bis zur Gewaltprävention – sind mit einer Einschränkung von Fortbildungen im Grunde nicht vereinbar. Sie machen den Lehrer:innenberuf unattraktiver und erschweren die dringende Nachwuchsgewinnung.
BEI FRAGEN UND PROBLEMEN MELDEN SIE SICH BITTE BEI UNS.